96 im Machtkampf: Erfolgsaussicht für e.V.-Führung gering

Im Machtkampf um Hannover 96 ist es still geworden. Die Abberufung von Geschäftsführer Martin Kind wurde vom Landgericht abgewiesen. Nun scheint auch das Ergebnis des Oberlandesgerichts in eine ähnliche Richtung zu laufen. Die endgültige Entscheidung fällt im Oktober.

Vorläufe Einschätzung des OLG

Vor 48 Tagen wurde Martin Kind überraschend als Geschäftsführer von Hannover 96 abberufen. Dieser Schritt erfolgte durch den e.V. (eingetragener Verein) der Niedersachsen, woraufhin der 78-jährige Unternehmer juristisch gegen den Fall vorging. Vor dem Landgericht Hannover hatte Kind bereits Erfolg, danach hatte die e.V.-Führung einen Einspruch vor dem Oberlandesgericht in Celle eingelegt. So berichtet auch der "Kicker". Allerdings scheint die Erfolgsaussicht gering zu sein, denn ein OLG-Sprecher sagte nun gegenüber der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung", dass "der Senat die Berufung nach seiner vorläufigen Einschätzung für unbegründet" hält.

Zum Rechtsstreit zwischen beiden Parteien kam es überhaupt erst, weil die e.V.-Führung ohne Einbeziehung der Aufsichtsratsmitglieder handelte. Das ist laut Gesellschaftsvertrag in Hannover nicht zulässig. Die vorläufige Einschätzung des Oberlandesgericht läuft nun wohl auf dieselbe Entscheidung hinaus, wenngleich das endgültige Urteil erst am 17. Oktober fallen wird. Bis dahin kann die Vereinsseite im Rahmen einer Begründungsfrist darlegen, warum Kinds Absetzung trotz Vertragssituation gerechtfertigt sei. Die 50+1-Regel, mit der Kind seit Jahren hadert, soll jedenfalls kein Bestandteil des Verfahrens sein.

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