96-Machtkampf und seine Folgen: DFL fordert Stellungnahme

Der Machtkampf in Hannover zwischen Geschäftsführer Martin Kind und dem Vereinsvorstand hat die Deutsche Fußball-Liga (DFL) auf den Plan gerufen. Zur Sicherstellung der Einhaltung der 50+1-Regel könnte der Klub eine Auflage erhalten. Beide Parteien wurden zur Stellungnahme aufgefordert.

"50+1-Regel" ausgehebelt?

Im Juli 2022 wurde Martin Kind überraschend als Geschäftsführer von Hannover 96 abberufen. Der Vorstand habe seinerzeit aus "wichtigen Gründen" ohne den Aufsichtsrat gehandelt, was später vor dem Oberlandesgericht Celle zurückgewiesen wurde. Kind blieb Geschäftsführer - und wird nun, ebenso wie der Vorstand des eingetragenen Vereins (e.V.), zur Stellungnahme gegenüber der DFL aufgefordert.

Hintergrund: Die Vermutung besteht, dass bei Hannover 96 die "50+1-Regel" faktisch ausgehebelt ist. Ein Verein, der seinen eigenen Geschäftsführer nicht bestimmen kann, wirft Fragen auf. Wichtig wird daher wohl sein, dass der e.V. in naher Zukunft wieder eine Stimmmehrheit im Aufsichtsrat erhält. Bis zum 30. Juni müssen sich die zerstrittenen Parteien nun erst einmal schriftlich gegenüber der DFL äußern.

Lizenz bereits erteilt

Zwei Tage zuvor wird sich der Vorstand zu weiteren Gesprächen mit Kind treffen, was in der Vergangenheit jedoch nicht zu Ergebnissen führte. Klar scheint nur, dass die bisherige Konstruktion, wie Hannover 96 geführt wird, nicht fortgesetzt werden kann. Andernfalls drohen dem Zweitligisten wohl "rechtliche Auflagen" bei der Lizenzierung, wie die "Bild" berichtet. Was das im Detail bedeuten könnte, ist noch offen.

Im November hieß es noch in einer Mitteilung des Vorstands: "Aus dem Umfeld der DFL wurde gegenüber dem Mutterverein mitgeteilt, dass – sollte es keine Änderungen am Konstrukt geben oder Herr Martin Kind die Weisungen weiterhin nicht erfüllen – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Lizenz für die kommende Saison erteilt wird." Vor 13 Tagen erteilte die DFL jedoch allen 18 Zweitligisten besagte Lizenz, nun folgen offenbar die Auflagen.

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