Dynamo Dresden: 20.000 Euro Strafe und Teilausschluss auf Bewährung

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dynamo Dresden wegen neun Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt, wovon 7.000 Euro für gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können. Darüber hinaus verhängte der DFB einen Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung.

"Halten die Höhe der Geldstrafe für angemessen"

Dieser tritt in Kraft, wenn es bis zum 30. April 2017 zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. In diesem Fall müssen beim darauffolgenden Dresdner Zweitliga-Heimspiel die Blöcke K1 bis K5 geschlossen bleiben. Zudem dürfen dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden. Zudem erteilte das Sportgericht dem Aufsteiger zwei Auflagen: Bei allen als Risikospiele eingestuften Auswärtsbegegnungen der neuen Saison dürfen nur personalisierte Tickets an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Außerdem muss der Klub zu solchen Auswärtsspielen der 2. Bundesliga beziehungsweise des DFB-Pokals mindestens 40 eigene Ordnungskräfte einsetzen. "Wir halten die Höhe der finanziellen Strafe im DFB-Urteil in Anbetracht der Vielzahl an verschiedenen Vorkommnissen für angemessen", wird Manager Michael Born in einer Mitteilung zitiert, betont aber auch: "Wir sind aber auch der Überzeugung, dass sich insbesondere die Beschränkung auf den Onlineverkauf für Vereinsmitglieder bei Risikoauswärtsspielen als eine nicht wirkungsvolle Maßnahme entpuppen könnte."

Urteil ist rechtskräftig

Zurückzuführen ist das Strafmaß auf mehrere Vorfälle zwischen dem 2. März und 7. Mai. Dazu zählten etwa zwei versuchte Einlassstürme, tätliche Auseinandersetzungen mit Polizei und Ordnungskräften, das Abbrennen von Pyrotechnik und gegnerischen Fanutensilien sowie das Zeigen von Bannern mit verunglimpfenden Inhalten. Vor allem die Vorfälle beim Spiel in Magdeburg am 16. April wurden bestraft. Born dazu: "Die interne Auswertung der Erfahrungsberichte unserer Anhänger und Beteiligten haben bestätigt, dass sich in Magdeburg das Fehlverhalten nicht allein auf die Dresdner Anhänger beschränkt hat. Es sind von allen Seiten erhebliche Fehler gemacht worden." Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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