Außergerichtliche Einigung angestrebt: Zuber und 96 erneut im Streit

Ring frei für die nächste Runde? Sportdirektor Gerhard Zuber und Hannover 96 treffen sich wieder einmal vor Gericht. Der Österreicher klagt erneut gegen seinen Ex-Verein - dieses Mal geht es um die Abfindung. Bis Mitte August soll eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden.

"Arbeiten an vernünftigen Lösung"

Vor fünf Wochen stellte der Klub aus Niedersachsen seinen Sportdirektor, dessen Vertrag noch bis 2023 läuft, frei. In diesem Zeitraum hätte Gerhard Zuber bei Hannover 96 noch rund 700.000 Euro verdient - bei einem Aufstieg steigt die Summe laut "Bild"-Zeitung auf einen Millionenbetrag. Angesichts dieser Zahlen entbrannte zwischen den Parteien ein neuer Rechtsstreit bezüglich der Abfindung. Schon am vergangenen Montag trafen sich Zuber und Klubboss Martin Kind vor dem Arbeitsgericht. Nicht zum ersten Mal.

Im Januar 2020 wurde Zuber nach einer Klage gegen die Entfristung seines Vertrags wieder als Sportdirektor bei den Roten eingestellt, kurz darauf folgte die Vertragsverlängerung. Nun sollen sich die Parteien bestenfalls außergerichtlich einigen, wie Richterin Sylvia Bittens gegenüber der Zeitung bestätigte: "Ich gebe ihnen alle Zeit, die sie brauchen. Dafür wünsche ich ihnen Mut, Entschlossenheit und Erfolg." Direkt nach der Verhandlung begannen die Gespräche. Für Zubers Anwalt, Horst Kletke, ist das Ergebnis offen: "Wir arbeiten jetzt an einer vernünftigen Lösung, werden sehen, ob das möglich ist."

Zubers Gelder gekürzt

Das Verhältnis zwischen den Parteien gilt als abgekühlt. Auch, weil 96 seinem Sportdirektor bislang wohl keinen Grund für die Trennung mitgeteilt habe. "Wir wissen bis heute nicht, was Gerry Zuber falsch gemacht hat", beteuerte Kletke. An den Transfers von Sebastian Kerk, Sebastian Stolze und Sebastian Ernst, an denen Zuber beteiligt war, könne es nicht liegen. Pikant ist außerdem, dass Zubers Gehalt für Juni von 30.000 Euro (brutto) auf 1.500 Euro (netto) gekürzt worden sein soll. Zudem habe Hannover eine "Corona-Klausel" - zehn Prozent weniger Gehalt bei Geisterspielen - rückwirkend für das gesamte Jahr und ausschließlich bei Zuber geltend gemacht. Eine Maßnahme, die den erneuten Streit vor dem Arbeitsgericht ins Rollen brachte.

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