DFB: Nürnberg für vier verschiedene Protest-Aktionen verurteilt

Der 1. FC Nürnberg wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro verurteilt. Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor wurden gleich vier Vorfälle geahndet.

FCN-Anhänger im Innenraum

Deutschlandweit sorgten die Zuschauer in den Fußball-Stadien für Aufsehen, als man den möglichen Einstieg eines DFL-Investors durch Protest-Aktionen verhindern wollte. Anhänger des 1. FC Nürnberg wurden gleich in vier Spielen auffällig. Im Spiel gegen den Hamburger SV wurden diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen geworfen. Gleiches wiederholte sich nach dem Jahreswechsel in der Partie gegen den VfL Osnabrück. In beiden Fällen setzte das DFB-Sportgericht jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro an, weil beide Spiele für wenige Minuten unterbrochen werden musste.

Eine längere Unterbrechung von acht Minuten gab es dann in der Partie gegen Wehen Wiesbaden, als zusätzlich Flummis und Farbbeutel auf den Rasen geworfen wurde. Hierfür erhält der FCN eine Strafe in Höhe von 10.000 Euro. Eine weitere Geldstrafe gab es für die umfangreichen Vorkommnisse im Spiel gegen Kaiserslautern, als ein mehrere Blöcke überspannendes Transparent seitens der FCN-Anhänger gezeigt wurde.

Das DFB-Sportgericht schreibt dazu: "Im Anschluss, in der 13. Spielminute, überstiegen zahlreiche Anhänger des Heimvereins die Umzäunung und drangen in den Innenraum ein. Innerhalb von fünf Minuten sammelten sich bis zu 500 Personen hinter dem Tor auf gesamter Breite und entrollten ein Protestbanner. Daraufhin wurde das Spiel durch Schiedsrichter Michael Bacher unterbrochen und die Mannschaften wurden an den Spielfeldrand gebeten. Die Nürnberger Anhänger teilten mit, den Innenraum erst dann zu verlassen, wenn ein Vorstandsmitglied zum Gespräch kommen würde. Dies erfolgte und nach etwa 15 Minuten zogen sich sodann die im Innenraum befindlichen Nürnberger Anhänger in ihre Zuschauerblöcke zurück. Beim Übersteigen des Zaunes wurde eine Person verletzt, die durch Sanitäter versorgt werden musste."

FCN akzeptiert Urteile

Für die Vorfälle gegen Kaiserslautern erhält der FCN noch einmal eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro - was insgesamt 40.000 Euro in allen vier Fällen ergibt. Ein Drittel davon, also bis zu 13.100 Euro, kann in sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen investiert werden, was dem DFB gegenüber vorzuweisen ist. Außerdem regt der Kontrollausschuss an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen. Nürnberg akzeptierte das Urteil in allen vier Fällen.

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