DFB-Sportgericht: FCK und BTSV müssen 43.880 Euro zahlen
Der 1. FC Kaiserslautern und Eintracht Braunschweig werden für das unsportliche Verhalten ihrer Anhänger jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sprach eine Gesamtstrafe von 43.880 Euro aus.
Überwiegend wegen Pyrotechnik
Die Roten Teufel vom Betzenberg wurden gleich für zwei Vorfälle verurteilt, wie der DFB bekannt gibt. So muss der FCK einmal für 31 pyrotechnische Gegenstände sowie den Wurf eines Feuerzeugs im Spiel gegen den 1. FC Magdeburg zahlen - und zudem für einen Rauchtopf, der beim Spiel gegen den SC Paderborn 07 gezündet wurde. In Summe ergibt das eine Strafe von 19.700 Euro, dem Urteil stimmte der Verein bereits zu. Einen Betrag von bis zu 6.350 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Auch Eintracht Braunschweig wird zur Kasse gebeten, weil ebenfalls mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände im Zweitliga-Spiel beim Hamburger SV gezündet wurden. Zudem verzögerte sich der Anstoß dadurch um zweieinhalb Minuten. Der BTSV kann ebenso einen Betrag von 8.000 Euro für weitere Maßnahmen verwenden, was ebenfalls dem DFB gegenüber nachzuweisen ist.