DFB-Sportgericht: Geldstrafen für Braunschweig und Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat weitere Geldstrafen gegen zwei Vereine ausgesprochen. Gemeinsam müssen Eintracht Braunschweig und der 1. FC Nürnberg eine Summe von 34.800 Euro zahlen.

Pyrotechnische Gegenstände

Innerhalb von neun Tagen traf der BTSV in dieser Saison zweimal auf den FC Schalke 04. Die erste Begegnung fand im Rahmen des DFB-Pokals statt, in dem die Liga-Konkurrenten in der 1. Runde aufeinander trafen. Nach einer hitzigen Schlussphase gingen die Königsblauen mit einem 3:1-Sieg vom Platz - zuvor fiel der Braunschweiger Anhang jedoch schon durch ein unsportliches Verhalten auf, denn zu Beginn der zweiten Hälfte wurden 32 Bengalische Feuer und sechs Rauchtöpfe abgebrannt. In Summe kostet das nun 22.800 Euro, wie das DFB-Sportgericht urteilte. Einen Anteil von bis zu 7.600 Euro kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Auch der 1. FC Nürnberg erhielt eine Geldstrafe für Verfehlungen im Rahmen des Zweitliga-Spiels gegen den VfL Osnabrück. Mindestens fünf Rauchtöpfe wurden vor Spielbeginn von einem Teil der FCN-Anhänger gezündet, im weiteren Spielverlauf folgten 15 Bengalische Feuer. Eine Strafe in Höhe von 12.000 Euro wird fällig, was der Club bereits akzeptiert hat.

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