DFB-Sportgericht: Rostock und Paderborn zu 65.775 Euro verurteilt

Zusammen müssen der F.C. Hansa Rostock und der SC Paderborn 07 eine Geldstrafe in Höhe von 65.775 Euro zahlen. Zu diesem Urteil kam das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Der Einsatz von Pyrotechnik wurde geahndet.

Pyrotechnik und Spielverzögerungen

Zwischen Hansa Rostock und dem SV Darmstadt 98 lief die 5. Spielminute, als Rostocker Zuschauer mindestens 29 Bengalische Feuer und zwölf pyrotechnische Fontänen entzündeten. Die Partie am Samstagabend vom 21. Spieltag musste daraufhin für sechs Minuten unterbrochen werden. Dies führt vor dem DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe - und inklusive eines gezündeten Böllers im Spiel gegen den 1. FC Magdeburg wird für die Kogge eine Gesamtsumme von 49.800 Euro fällig.

Auch der SC Paderborn wurde vom Sportgericht für das Vergehen der eigenen Anhänger verurteilt. Im Derby gegen Arminia Bielefeld wurden drei Leuchtraketen abgefeuert, die im Zuschauerbereich der Bielefelder landeten. Zudem wurden mindestens fünf Rauchtöpfe entzündet, weshalb sich der Anpfiff um eine Minute verzögerte. Während der Partie wurden weiterhin elf Bengalische Feuer abgebrannt - was eine Gesamtstrafe von 15.975 Euro für den SCP ergibt. Zu jeweils einem Drittel können beide Klubs einen Betrag für für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

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