DFB-Sportgericht: St. Pauli, Nürnberg und Elversberg verurteilt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bittet drei Vereine zur Kasse. So müssen St. Pauli, Nürnberg und Elversberg in Summe eine Strafe in Höhe von 36.800 Euro zahlen.

SVE muss für Platzsturm zahlen

Ein Großteil der Strafe betrifft den FC St. Pauli, dessen Anhänger im Spiel gegen den F.C. Hansa Rostock eine Vielzahl von pyrotechnischen Gegenständen entzündet haben. Das DFB-Sportgericht verurteilte das Abbrennen von insgesamt 55 Bengalischen Feuern, was eine Zahlung von 33.000 Euro für die Hamburger zur Folge hat. Anteilig kann der FCSP das Geld für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was gegenüber dem DFB nachzuweisen ist.

Die SV Elversberg muss eine Strafe in Höhe von 2.300 Euro zahlen. In der 52. Spielminute in der Drittliga-Partie gegen Wehen Wiesbaden wurde eine PET-Flasche auf das Spielfeld geworfen. Außerdem kam es zum verfrühten Platzsturm, bei dem ein Teil der SVE-Anhänger den Aufstieg feiern wollte. Wenig später wurde das Betreten des Platzes für alle Elversberger ermöglicht. Der 1. FC Nürnberg muss sich derweil dafür verantworten, dass mindestens drei Feuerzeuge in der Schlussphase der Partie gegen den SC Paderborn geworfen wurden. Das ergibt eine Strafe in Höhe von 1.500 Euro.

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