DFB weist Kickers-Einspruch gegen Darmstadt-Spiel zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch der Würzburger Kickers gegen die Wertung des Spiels gegen Darmstadt 98, das die Lilien am 19. Dezember mit 2:0 gewonnen hatten, im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen.

DFB verweist auf Corona-Bestimmung

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärt: "Die Ablehnung der von Würzburg beantragten Spielabsetzung durch die DFL beruht auf der Anwendung des Paragraphen 2 Nummer 3 der Richtlinien zur Spielordnung. Nach diesem standen den Würzburgern ausreichend Spieler zur Verfügung." Laut Lorenz sei besagte Bestimmung im Mai 2020 von allen Erst- und Zweitligisten einstimmig beschlossen, um den Spielbetrieb auch in Zeiten von Corona aufrecht erhalten zu können. "Dabei wurde in Kauf genommen, dass damit auch personelle Engpässe und mögliche Wettbewerbsnachteile für betroffene Klubs mit einhergehen könnten", so Lorenz.

Würzburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass der Verein unter irregulären Bedingungen habe antreten müssen, da er zum Spieltermin lediglich 14 spielberechtigte Fußballer habe aufbieten können. Unter diesen Voraussetzungen sei die Wettbewerbsgleichheit nicht gewährleistet gewesen.

Kickers prüfen mündliche Berufung

Dass Würzburg für die Partie nur 14 Spieler zur Verfügung hatte, lag an einer Corona-Quarantäne, die das Gesundheitsamt einige Tage vor dem Spiel für insgesamt 14 Spieler angeordnet hatte - zuvor war ein Physiotherapeut positiv getestet worden. Da das Gesundheitsamt die Quarantäne für vier Spieler aber noch vor dem Duell mit Darmstadt wieder aufgehoben hatte, standen gemäß der DFL-Spielordnung ausreichend Akteure zur Verfügung - nämlich 17.

Allerdings standen Ewerton aufgrund einer Sperre und Keanu Staude sowie Douglas wegen Verletzungen nicht im Kader, sodass Würzburg mit zwölf Feldspielern und zwei Keepern in die Partie gehen musste. Der Knackpunkt: Abgesagt werden kann ein Spiel nur dann, wenn lediglich 16 oder wenige Spieler zur Verfügung stehen. Allerdings werden Sperren und Verletzungen als "sporttypische Sachverhalte" eingestuft und daher nicht mitgezählt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die Kickers prüfen eine mündliche Berufung.

Das könnte Sie auch interessieren

Auch interessant

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"