DFL-Beschluss zu negativem Eigenkapital: Punktabzüge ab 2024 möglich

Wegen der Nichteinhaltung der DFL-Kapitalauflagen droht dem 1. FC Nürnberg zum Jahresende eine Vertragsstrafe in Höhe von 500.000 Euro. Zukünftig droht Vereinen der 1. und 2. Bundesliga nun allerdings auch ein Punktabzug. Darauf einigten sich die Klubs bei der Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main. 

Direkte Punktabzüge ab der Saison 2024/25 möglich

Weil sich das sowieso schon negative Eigenkapital des 1. FC Nürnberg im laufenden Kalenderjahr um mehr als zehn Prozent verschlechtert hat, droht dem 1. FC Nürnberg eine Vertragsstrafe in Höhe von 500.000 Euro. Diese Kapitalauflage seitens der DFL ist dabei keinesfalls neu, sie wurde aufgrund von Corona lediglich in den vergangenen beiden Jahren ausgesetzt und ist nun wieder in Kraft getreten. Zuvor war es allerdings so, dass den Vereinen erst bei einem zweiten Verstoß gegen diese Auflage auch ein Punktabzug drohte. Auf der Mitgliederversammlung der DFL in Frankfurt am Main wurde nun jedoch beschlossen, die Strafen in Zukunft anzuziehen. So sollen ab 2024 sofortige Punktabzüge zu Saisonbeginn obligatorisch sein.

Die Mitglieder einigten sich dabei darauf, dass es zur Saison 2024/25 bei Verstößen gegen die Lizenzierungsordnung noch einen Abzug von einen Punkt, ab 2025/26 dann sogar von drei Zählern geben soll. Damit reagieren die Bundesliga und die 2. Bundesliga auf die neuen UEFA-Richtlinien. Dort heißt es in Artikel 69 unter dem Punkt "Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit": "Der Lizenzbewerber muss in seinem Jahresabschluss bzw. Zwischenabschluss eine Nettoeigenkapitalposition ausweisen, die: a. positiv ist; oder b. sich seit dem letzten 31. Dezember um mindestens 10 Prozent verbessert hat." Die Vereine sind zukünftig also mehr denn je darauf angewiesen, risikofreier sowie nachhaltiger zu wirtschaften.

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