DFL-Beschlüsse: Fünf Wechsel erlaubt - Spielort-Verlegung möglich

Auf einer Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball-Liga mit den 36 Vereinen der 1. und 2. Bundesliga wurden am Donnerstag mehrere Beschlüsse gefasst. Unter anderem sind nun fünf Wechsel erlaubt, zudem kann die DFL im Notfall einen neutralen Spielort bestimmen.
Saisonende notfalls im Juli
Einstimmig mit einer Enthaltung wurde am Donnerstag beschlossen, dass die Saison auf jeden Fall beendet werden soll, inklusive der Relegationsspiele. Notfalls soll eine Verlängerung in den Juli hinein möglich sein.
Sollte sich eine Fortsetzung der laufenden Saison dennoch als unmöglich erweisen, will die Deutsche Fußball-Liga in den kommenden beiden Wochen eine Regelung treffen, wie die Spielzeit 2019/20 sportlich gewertet werden kann - dann möglicherweise auch mit Absteigern, wenngleich die Thematik in der Versammlung am Donnerstag nach Angaben der DFL "nicht vertiefend erörtert" wurde.
Bis zu fünf Wechsel
Außerdem behält sich die DFL vor, aus "übergeordneten zwingenden rechtlichen, organisatorischen und/oder sicherheitstechnischen Gründen" kurzfristig den Spielort einer Begegnung wechseln zu können. "Hintergrund ist, dass durch die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auch die Entwicklung eines nur regionalen beziehungsweise lokalen Infektionsgeschehens denkbar ist, welches unter Umständen die Durchführung eines Spiels an dem vorgesehenen Spielort kurzfristig unmöglich macht, während an einem anderen Spielort gespielt werden kann", schreibt der Verband hierzu in einer Mitteilung.
Darüber hinaus wird das Auswechselkontingent temporär erhöht - bis zum Ende der Saison sind somit fünf Wechsel in einer Partie pro Mannschaft möglich. Fortan stehen jedem Klub für den insgesamt drei Gelegenheiten einschließlich der Halbzeitpause zur Verfügung. Kommt es im Rückspiel der Relegationsspiele zu einer Verlängerung, erhalten beide Mannschaften eine sechste Möglichkeit für Spielerwechsel, die sie in der Unterbrechung zwischen regulärer Spielzeit und Verlängerung oder in der Halbzeitpause der Verlängerung nutzen können.
Andere Transferfenster möglich
Das medizinisch-organisatorische Konzept und das "Informationshandbuch Diagnostik und Monitoring für den Trainings- und Spielbetrieb" wurden zudem als Anhänge in die DFL-Spielordnung aufgenommen. Dementsprechend besteht für alle Klubs nun eine rechtliche Verbindlichkeit, diesen in Zukunft Folge zu leisten. Zudem kann das DFL-Präsidium für die Saison 2020/21 im Rahmen der Vorgaben der FIFA die Zeiträume der Wechselperioden I und II für nationale und internationale Transfers verändern.