DFL verhängt Geldstrafe: KSC verstieß gegen Organisationspflichten

Nach mehreren Corona-Fällen im Kreis der Mannschaft musste der Karlsruher SC in die 14-tägige Quarantäne, daraufhin mussten sich die Verantwortlichen den Vorwürfen des zuständigen Gesundheitsamtes stellen. Die Deutsche Fußball-Liga prüfte den Fall - und sprach nun eine Geldstrafe aus.

Keine Angabe zur Höhe der Strafe

Spiel- und Trainingsbetrieb beim KSC standen Anfang April still, weil nach und nach positive Befunde auf den Covid-19-Krankheitserreger im Verein festgestellt wurde. Daraufhin sah sich der Klub den Vorwürfen des Karlsruher Gesundheitsamtes ausgesetzt, laut derem stellvertretenden Leiter die Spieler "mehrere Trainings sowie eine Besprechung absolviert" haben, in der "keine Masken getragen wurden". Sportdirektor Oliver Kreuzer wehrte sich umittelbar gegen die Kritik ("Jetzt zu sagen, der KSC verstoße gegen das Hygienekonzept, ist mir zu populistisch."), der Fall lag bei der DFL zur Prüfung vor. Laut "Kicker"-Informationen verhängte der Verband nun eine Geldstrafe im niedrigen, fünfstelligen Bereich. Eine Angabe zur genauen Höhe der Strafe machte die DFL nicht.

"Schuldhafter Verstoß"

Auf Anfrage des Fachmagazins bestätigte ein Sprecher des Ligaverbandes den Vorgang. "Die DFL Deutsche Fußball Liga hat am 27. April eine Geldstrafe gegen den Karlsruher SC verhängt. Vorausgegangen war die Anordnung einer 14-tägigen Quarantäne für die Lizenzmannschaft des Klubs durch das Gesundheitsamt in Karlsruhe am 6. April, nachdem die Behörde bei der Prüfung des dritten COVID-19-Falls innerhalb weniger Tage festgestellt hatte, dass bei Zusammenkünften der Mannschaft Verhaltensregeln nicht eingehalten wurden", heißt es im Wortlaut des Bericht. Insgesamt falle der Vorfall unter den "schuldhaften Verstoß gegen Organisationspflichten" seitens der Karlsruher. Fünf Tage bleiben dem KSC demnach, um Beschwerde gegen die Sanktion einzulegen.

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