Dynamo bestätigt Einspruch gegen DFB-Urteil - Verhandlung am 7.11.

Die SG Dynamo Dresden hat den Einspruch gegen das DFB-Urteil aufgrund der Vorfälle beim Pokalspiel gegen RB Leipzig am Donnerstag offiziell bestätigt. Nun wird es voraussichtlich am 7. November zu einer Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht kommen.

"Absolut nicht verhältnismäßig"

Eine Geldstrafe in Höhe von 55.000 Euro sowie eine Sperrung des K-Blocks für eine Partie: Das ist das Urteil, welches der DFB-Kontrollausschuss unter der Woche beantragt hatte. Hintergrund ist der Bullenkopf-Wurf beim Pokalspiel gegen RB Leipzig am 20. August. Dynamo will das Strafmaß in dieser Form jedoch nicht hinnehmen und hat Einspruch eingelegt. "Wir haben den Antrag des Kontrollausschusses abgelehnt, weil wir die darin enthaltene Strafe, die dem Verein einen Verlust in sechsstelliger Höhe beibringen würde, als absolut nicht verhältnismäßig erachten“, betont Geschäftsführer Michael Born in einer Mitteilung. Und weiter: "Wir haben uns von den Vorkommnissen deutlich distanziert und uns auch bei Rasenballsport Leipzig entschuldigt. Zugleich muss festgehalten werden, dass wir durch eine sorgfältige, professionelle Vorbereitung gemeinsam mit allen Beteiligten trotz der Brisanz der Begegnung für ein stimmungsvolles, gewaltfreies Pokalspiel in Dresden gesorgt haben. Auch haben die Vorkommnisse zu keinem Zeitpunkt das Spielgeschehen beeinträchtigt. Das spiegelt sich in dem beantragten Strafmaß nicht wider.“

 

 

 

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