Dynamo Dresden: Strafbefehl gegen mehrere Fans - Verein unterstützt

Am 14. Mai 2017 fand ein Fanmarsch des Dresdener Anhangs in Karlsruhe statt. Wie der Verein mitteilte, wurde gegen 58 Dynamo-Fans ermittelt, von denen wiederum rund die Hälfte nun Strafbefehle erhielten.
Verein verurteilt Gewalttaten
Die betreffenden Strafbefehle enthalten Angaben des Vereins zu Folge in fünf Fällen Freiheitsstrafen zwischen 8 und 10 Monaten, die auf 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt auf werden sowie in allen Fällen Geldstrafen, die zwischen 900 und 10.000 Euro liegen. Im Falle der Freiheitsstrafen auf Bewährung lautet der Vorwurf: "Gefährliche Körperverletzung in elf tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Landfriedensbruch und mit einem Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Uniformverbot". Keinem der Betroffenen werde die unmittelbare Begehung eines Körperverletzungsdelikt oder Sachbeschädigung vorgeworfen, dem Strafbefehl liegen "die Organisation und Durchführung des Fanmarsches sowie der Vertrieb der einheitlichen T-Shirts und Fischerhüte" zugrunde.
Der Verein hatte sich nach dem Spiel in Karlsruhe von den erfolgten Gewalttaten distanziert und alle Betroffenen um Entschuldigung gebeten: "Zu keiner Zeit ist bei der SG Dynamo Dresden Raum für Gewalt, weder gegen Personen, noch gegen Sachen", so der Verein. Gleichzeitig werde aber auch das "Solidaritätskomitee Dynamo" unterstützt: "Maßgeblich für diese Entscheidung ist, dass keinem der Betroffenen eine unmittelbare Begehung einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung vorgeworfen wird, sondern ihnen das schädigende Verhalten Dritter zugerechnet wird. Die SGD – Gremien, Verantwortliche, Mitarbeiter, Trainer und Spieler – distanzieren sich klar von jeder Form von Gewalt. Zugleich gehört es zum in der Sportgemeinschaft gelebten Zusammenhalt, Solidarität mit Schwarz-Gelben zu zeigen, denen keine Ausübung von Gewalt vorgeworfen wird", so das Statement des Vereins.
Solidaritätskomitee soll helfen
Das Solidaritätskomitee wurde 2018 ins Leben gerufen, um Spenden zu sammeln, mit denen die Betroffenen Dynamo-Anhänger unterstützt werden sollen. Das Geld soll etwa für Anwalts- und Reisekosten sowie mögliche Gerichtskosten verwendet werden. Die Betroffenen hätten die SGD darüber informiert, dass aktuelle 290.000 Euro benötigt werden. Bisher habe das Solidaritätskomitee 111.000 Euro eingesammelt.
Auf einen Einspruch wollen die Verantwortlichen nach Rücksprache mit ihren Anwälten großteils verzichten. Die vorläufige Kostenschätzung für ein weiteres Gerichtsverfahren für alle 58 Betroffenen läge in Summe bei rund 1 Million Euro - ein finanzielles Risiko, dass die Betroffenen nicht in Kauf nehmen möchten. Dies sei allerdings nicht als Anerkennung der Recht- und Verhältnismäßigkeit der Strafbefehle zu werten.