Dynamo-Fans bemängeln Polizei-Willkür in Freiburg

Die polizeiliche Begleitung der Dynamo Dresden-Fans beim DFB-Pokalspiel in Freiburg stieß bei den Schwarz-Gelben auf ein negatives Echo. Die Sachsen monierten einen unverhältnismäßigen Polizeieinsatz und riefen betroffene Fans über eine Initiative zur Aufklärung auf. Die Polizei rechtfertigte den Einsatz in einer Pressemitteilung als ordnungsgemäß.

"Schwarz-Gelbe Hilfe" ruft zur Einreichung von Gedächtnisprotokollen auf

"Das gestrige DFB-Pokalspiel verlief durch eine langfristig geplante Maßnahme der Freiburger Polizei äußerst leise, zumindest was die akustische Unterstützung des Dynamoanhanges im Stadion anbelangte", warf die Solidargemeinschaft Dresdner Fans "Schwarz-Gelbe Hilfe" einen Tag nach dem Spiel via Facebook den Beamten einen unangemessenen Polizeieinsatz vor. Der Vorwurf der aktiven Szene an die Polizei, die Autobahn gesperrt, sämtliche Abfahrten kilometerweit blockiert sowie den Besuch des Stadions durch das langsame Tempo während der Kontrolle gänzlich verhindert zu haben, hat nun zur Folge, dass die Faninitiative betroffene Beteiligte zur Einreichung eines Gedächtnisprotokolls aufruft, um die Polizeibegleitung auf höherer Ebene anzuprangern.

Die Polizei bestätigte die Kontrollen im Vorfeld des Spiels in einer Pressemitteilung, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Demnach wurde bei der Überprüfung von rund 170 Personen Pyrotechnik und Vermummungsmaterial aufgefunden und sichergestellt. Den Vorwurf, dass einige Fans der aktiven Szene nicht mehr rechtzeitig zum Spiel gelassen wurden, erklärte die Polizei für zutreffend. So gab die Polizei zu Protokoll, dass die Kontrolle polizeibekannter Personen längere Zeit in Anspruch nahm.

Drei Polizisten und ein Ordner leicht verletzt

Nach Abpfiff des Spiels registrierten die Einsatzkräfte zahlreiche Sachbeschädigungen sowie Diebstähle in angrenzenden Kiosken und Lebensmittelläden. Insgesamt bilanzierten die Beamten nach dem Spiel die leichte Verletzung dreier Einsatzkräfte und eines Ordners. 205 Personen seien kontrolliert und für die Dauer der polizeilichen Maßnahmen festgesetzt worden. Diese müssten sich nun wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verstöße gegen das Waffengesetz, Diebstähle, Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz u. a. verantworten, so die Polizei.

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