Fan-Verfehlungen: 45.000 Euro Strafe für Union Berlin
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Union Berlin zur Zahlung einer empfindlichen Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro verurteilt. Der Verband begründet dies mit dem unsportlichen Verhalten der eigenen Fans in drei Fällen. So wurden im Spiel gegen die SpVgg Greuther Fürth am 20. September 2013 aus dem Berliner Zuschauerblock mehrfach Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Dabei wurde ein Fürther Spieler von einem Becher am Kopf getroffen. Zudem verfehlte ein Feuerzeug nur knapp einen am Boden liegenden Fürther Spieler und den Schiedsrichter. Der zweite Schiedsrichter-Assistent musste kurzzeitig die Seitenlinie verlassen.
Platz zwei in der Strafentabelle
Darüber hinaus wurden vor dem DFB-Pokalspiel beim VfL Osnabrück am 25. September 2013 im Berliner Zuschauerblock Leuchtfeuer gezündet, was dazu führte, dass sich der Spielbeginn um eine Minute verzögerte. Zudem wurden im Berliner Zuschauerblock in der 14. Spielminute und nach Spielende pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Im dritten Fall, der sich im DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern am 3. Dezember 2013 ereignete, wurden in der 61. und 76. Spielminute aus dem Berliner Zuschauerblock mehrere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Gegen das Urteil des DFB kann Union innerhalb von 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen. Für die Köpenicker ist es die erste Strafe der laufenden Saison. In der ligaweiten Strafentabelle rücken sie auf den zweiten Rang vor.
Strafentabelle
FOTO: Flohre Fotografie