"Feuerteufel": Geldstrafen für Magdeburg, Hertha und Wiesbaden

Wegen "Feuerteufeln“ unter ihren Anhängern werden der 1. FC Magdeburg, Hertha BSC und der SV Wehen Wiesbaden vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) einmal mehr zur Kasse gebeten. Am tiefsten aufgrund von "unsportlichen Verhalten“ muss im Rahmen der jeweiligen Straffestsetzzungen durch das DFB-Sportgericht dabei der FCM in die Tasche greifen.

Spielunterbrechung durch FCM-Fans auf Schalke

Magdeburg kommen die Vorfälle mit seinen Fans beim Punktspiel bei Bundesliga-Absteiger Schalke 04 (16. September) teuer zu stehen. Gleich 50.700 Euro müssen die Elbestädter berappen, weil ihre Anhänger in Gelsenkirchen nach DFB-Angaben insgesamt 65 Bengalische Feuer und Stroboskope abbrannten und damit durch die starke Rauchentwicklung in der fünften Spielminute eine Unterbrechung der Begegnung von zwei Minuten verursachten.

Erheblicher niedriger, aber nicht weniger unnötig sind die zwei Geldstrafen für Hertha in Höhe von insgesamt 8400 Euro. Die Berliner müssen büßen, nachdem ihre Anhänger beim Punktspiel bei Holstein Kiel (24. September) fünf pyrotechnische Gegenstände und bei der Begegnung auf Schalke (8. Oktober) mindestens neun Bengalische Feuer gezündet hatten.

Wiesbaden muss für zwei Vorkommnisse beim Duell mit dem Hamburger SV (7. Oktober) insgesamt 1100 Euro berappen. Fans der Hessen hatten vor dem Anpfiff des Spiels ein Bengalisches Feuer entzündet, und außerdem hatte ein Zuschauer im Block der SVWW-Fans nach Spielende einen Becher in Richtung des Schiedsrichter-Teams geworfen.

Schlagzeilen um fast 600.000 Euro Strafe für Köln

Vorfälle im Zusammenhang mit der umstrittenen Pyrotechnik sind schon lange ein Tätigkeitsschwerpunkt des DFB-Sportgerichtes und ein hoher Kostenfaktor für die Vereine. Erst zu Wochenbeginn hatte das DFB-Sportgericht mit einem harten Urteil gegen Bundesligist 1. FC Köln wegen der Zündung von Pyrotechnik für Aufsehen gesorgt. Die Rheinländer wurden wegen massiver Verstöße ihrer Fans gegen das Verbot von Pyrotechnik im Stadion mit der Rekordgeldbuße von 595.000 Euro belegt. Der Verein hat Einspruch gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt.

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