Geldstrafe in Höhe von 92.000 Euro: DFB verurteilt KSC, VfL und Fortuna

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 92.000 Euro gegen drei Zweitligisten ausgesprochen. Überwiegend setzt sich die Summe aus dem Einsatz von Pyrotechnik zustande.

KSC und VfL betroffen

Mindestens 65 Bengalische Feuer wurden von den Anhängern des Karlsruher SC im Zweitliga-Spiel bei Hertha BSC abgebrannt. Daraus ergibt sich eine Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro, was der Verein bereits akzeptiert hat. Auch der VfL Osnabrück wurde in zwei Fällen verurteilt - einmal für mindestens 31 Bengalische Feuer und mindestens sechs Blinker im Spiel gegen Eintracht Braunschweig, zum anderen für das Abbrennen von drei Blinkern in der Partie gegen den 1. FC Magdeburg. Dadurch kommt eine Strafsumme von 24.000 Euro zusammen. Auch der VfL hat das Urteil bereits akzeptiert.

Auch Fortuna muss zahlen

Auch Fortuna Düsseldorf muss zahlen, nämlich eine Summe von 29.000 Euro. Diese setzt sich ebenfalls aus mehreren Vergehen der Anhänger zusammen: Im Zweitliga-Spiel gegen den FC Schalke 04 wurden 13 Bengalische Feuer sowie jeweils sechs Rauchtöpfe und Stroboskope gezündet, dazu wurden mindestens drei Getränkebecher in den Innenraum geworfen. Vor Spielbeginn wurden zudem Papierkugeln als Teil einer Choreografie auf den Rasen geworfen, wodurch sich der Anpfiff um eine halbe Minute verzögerte. Das Abbrennen von neun Bengalische Feuer, vier Rauchtöpfen und zwei Blinkern im Pokalspiel gegen Magdeburg kommt noch hinzu. Fortuna Düsseldorf hat das Urteil akzeptiert.

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