Insgesamt 84.200 Euro: Sportgericht verurteilt auch St. Pauli und Hannover
Der Strafenkatalog der Zweitligisten füllt sich. Für das unsportliche Verhalten der eigenen Anhänger wurden nun auch der FC St. Pauli und Hannover 96 zur Kasse gebeten. Auf die Hamburger entfällt eine Strafe von 29.600 Euro, während die Niedersachsen 54.600 Euro zahlen müssen.
FCSP: "Starke Polizeipräsenz"
Beim FC St. Pauli wurde das Abbrennen von mindestens zwölf Bengalische Feuer und vier Blinkern vor und während des Spiels beim F.C. Hansa Rostock geahndet. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte zudem, dass es "in der Halbzeitpause zu starken Auseinandersetzungen im Stadionumlauf zwischen Zuschauern beider Vereine" kam. Im Urteilsspruch heißt es: "Hierbei wurden Anhänger des FC St. Pauli mit Bechern, Knallkörpern und Pyrotechnik beworfen und beschossen und warfen anschließend ihrerseits pyrotechnische Gegenstände in Richtung der Rostocker Anhänger zurück. Die Lage konnte erst durch starke Polizeipräsenz auf beiden Seiten beruhigt werden. In der Abreisephase nach dem Spiel wiederholte sich dieses Szenario im Gästebereich." Der FCSP akzeptierte das Urteil von 29.600 Euro als Strafe.
Feuerwerksbatterien von 96-Zuschauern
Hannover 96 muss sich derweil für mindestens 15 Bengalische Feuer und Rauchkörper, sowie das Abfeuern von Feuerwerksbatterien vor dem Auswärtsspiel beim Hamburger SV verantworten. Aufgrund der Rauchentwicklung durch das Fehlverhalten der Zuschauer konnte die Partie am 33. Spieltag nur mit einer dreieinhalb-minütigen Verspätung angepfiffen werden. Von 54.600 Euro können 18.200 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen, was dem DFB zum Jahresende nachzuweisen ist. Der Verein akzeptierte das Urteil.