Kind von Heldt ausgetrickst? "Schlicht falsch und unseriös"

Bei Hannover 96 sorgte ein Bericht der "Bild"-Zeitung für Aufruhr. Das Blatt hatte über die Vertragsauflösung zwischen Horst Heldt und den Roten berichtet – offenbar mit falschen Informationen. Der Verein kündigte rechtliche Schritte an.

 Heldt-Ablöse als Stein des Anstoßes

Dem betreffenden „Bild“-Bericht zufolge hatte sich Horst Heldt im Oktober an den Verein gewandt, um eine Vertragsauflösung zu vereinbaren. Demzufolge habe Heldt angeboten, gegen die Zahlung einer Abfindung von einer Million Euro auf die Hälfte seines Gehalts zu verzichten. Dem soll Kind zugestimmt haben – nun allerdings gilt Heldt als Kandidat für die Nachfolge von Armin Veh beim 1. FC Köln. Schon während seiner Zeit in Hannover war ein Wechsel Heldts nach Köln im Gespräch gewesen. Ursprünglich lief Heldts Vertrag in Hannover noch bis 2021. Nach der Vertragsauflösung wäre Heldt für den Job in Köln frei und hätte auch noch eine Million eingestrichen – so der Bericht. Der Verein sei von Heldt "vorgeführt" worden, die "Bild" spricht von einer "Voll-Blamage". Äußerungen, gegen die die Roten sich nun offiziell zur Wehr setzen wollen.

96 plant zivilrechtliche Schritte

In einer Mitteilung weist Hannover 96 die Berichterstattung "entschieden" zurück. Richtig sei lediglich, dass man sich mit Heldt auf ein vorzeitiges Vertragsende zum 30. September 2019 geeinigt habe – genau wie auf die Übereinkunft, dies nicht öffentlich zu kommunizieren. Daran habe man sich auch gehalten - bis zur Veröffentlichung des Artikels. Der Verein spricht von "falschen und diskreditierenden Darstellungen", die nun zu rechtlichen Schritten führen werden. Die inhaltliche Berichterstattung sowie die behaupteten Zahlungen seien "schlicht falsch und derart unseriös, dass wir dagegen auch mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen werden", erklärt der Verein: "Der Artikel ist schlecht recherchiert und basiert offensichtlich auf falschen Informationen, sodass er den presserechtlichen Anforderungen nicht im Geringsten genügt. Wir werden neben zivilrechtlichen Schritten auch Beschwerde beim Deutschen Presserat einlegen." Die Abfindungsregelung mit Heldt sei zu Gunsten des Vereins gestaffelt: "Je früher Herr Heldt eine neue Beschäftigung antritt beziehungsweise ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, desto geringer ist die Abfindung."

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