Kind weiterhin Geschäftsführer: OLG weist Berufung ab

Die Streitigkeiten zwischen Hannover 96 und Martin Kind halten weiter an. Die Entmachtung des 78-Jährigen als Geschäftsführer in der GmbH durch den Vereins-Vorstand bleibt laut OLG Celle juristisch ungültig. Somit geht die Posse in die nächsten Runden.
Gericht weist Berufung ab
Es bleibt alles beim Alten: Martin Kind ist weiterhin Geschäftsführer der GmbH & Co. KGaA. Laut "Kicker" hat das Oberlandesgericht Celle eine Berufung des Vereins-Vorstands schriftlich zurückgewiesen. Dieser hatte diese angestrebt, weil das Landgericht Hannover die Abberufung Kinds im Juli für unwirksam erklärt hatte. Somit darf Kind das Amt weiter ausführen. Mindestens bis eine abschließende Entscheidung im Hauptsacheverfahren beim Oberlandesgericht getroffen wird.
"Die viel zitierten und angeblichen Pflichtverstöße des Herrn Martin Kind haben keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des OLG Celle genommen", schreibt die Fußball GmbH in einer Mitteilung. Damit ist stark davon auszugehen, dass die Streitereien fortgeführt werden. Selbst Klagen vor dem Bundesgerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof wurden in den vergangenen Monaten immer wieder in Erwägung gezogen.
Lizenz angeblich in Gefahr
Am Montag schlug der Vereinsvorstand Alarm und wollte damit neue Bewegung in den Streit bringen: "Aus dem Umfeld der DFL wurde gegenüber dem Mutterverein mitgeteilt, dass – sollte es keine Änderungen am Konstrukt geben oder Herr Martin Kind die Weisungen weiterhin nicht erfüllen – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Lizenz für die kommende Saison erteilt wird." Die DFL hatte dies dementiert.