Magdeburg: 186.600 Euro Geldstrafe und Teilausschluss der Zuschauer
Im Ostduell zwischen dem 1. FC Magdeburg und Dynamo Dresden kam es zum massiven Einsatz von Pyrotechnik und Ausschreitungen auf den Rängen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat ein umfangreiches Urteil gegen dem FCM ausgesprochen, das neben einer Geldstrafe in sechsstelliger Höhe auch den Teilausschluss von Zuschauern enthält.
"Eine der schwerwiegendsten Gewalt-Eskalationen"
Im kommenden Heimspiel gegen den SV Darmstadt 98 (Freitag, 13. März, 18:30 Uhr) bleiben die Blöcke 3 bis 6 im Magdeburger Stadion leer. Das DFB-Sportgericht hat den FCM zu einem Teilausschluss der Zuschauer verurteilt, der schon im besagten Spiel greifen wird. Zudem spielt Magdeburg unter Bewährung, denn die Vorkommnisse im Ostduell mit der SG Dynamo Dresden am 24. Januar sorgten für ein hartes Urteil des zuständigen Gremiums. Als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts erklärte Stephan Oberholz: "Wir hatten über eine der schwerwiegendsten Gewalt-Eskalationen im deutschen Profifußball der vergangenen Jahre zu entscheiden - einen außergewöhnlichen Fall, für den eine standardisierte Betrachtung und Sanktionierung unangemessen wäre."
Die Bewährung zum erneuten Teilausschluss in einer weiteren Partie wird bis zum 30. Juni 2027 laufen. "Der Zuschauer-Teilausschluss ist eine sicherheitsorientierte Maßnahme und richtet sich räumlich gezielt auf den Ort, von dem die Ausschreitungen ausgingen", führt Oberholz weiter aus. "Im Strafmaß haben wir berücksichtigt, dass der Verein wiederholt durch Fehlverhalten seiner Anhänger sportgerichtlich in Erscheinung getreten ist, genauso aber, dass er vor der Partie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat und sich nach den Vorfällen klar und glaubwürdig von jeder Form von Gewalt distanziert und die Aufklärung und Täterermittlung aktiv unterstützt hat."
"Maßnahmen haben leider nicht gewirkt"
Der FCM wird darüber hinaus zu einer Geldstrafe im sechsstelligen Bereich verurteilt. Insgesamt werden 186.600 Euro fällig - ein Großteil der Summe, nämlich 126.600 Euro, für das Abbrennen von mindestens 160 Bengalische Feuer im Rahmen einer Choreografie vor der Partie, was zur Verzögerung des Anpfiffs führte, und zwei pyrotechnischen Gegenständen in der 29. Spielminute. Aus den Auseinandersetzungen zwischen Zuschauern und der Polizei folgte eine weitere Strafe in Höhe von 60.000 Euro.
Auch DFB-Vizepräsident Thomas Bergmann nahm Stellung zu den Geschehnissen und dem Urteilsspruch. "Ziel des DFB ist ein sicheres Stadionerlebnis für alle Zuschauerinnen und Zuschauer unter Aufrechterhaltung der großartigen Stimmung in den Stadien. Dabei bauen wir auf Kommunikation, Dialog und Austausch in den Vereinen und genauso auf eine Selbstregulierung innerhalb der Kurve", heißt es. "Vorliegend haben diese Maßnahmen leider nicht gewirkt, sodass Kontrollausschuss und Sportgericht in diesem extremen Einzelfall im Sinne der Masse der friedlichen Fans gezwungen waren, andere Mittel zu ergreifen." Dem ursprünglichen Strafantrag hatte der FCM nicht zugestimmt, doch gegen das eingegangene Urteil wird der Verein keine weiteren Rechtsmittel einlegen.