Nürnberg: 70.000 Euro Strafe und Zuschauer-Teilausschluss

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Nürnberg aufgrund von drei Vorfällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro sowie einem Zuschauer-Teilausschluss beim ersten Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim belegt. Demnach müssen am 12. August die Blöcke 7, 9 und 11 geschlossen bleiben. Auch Plakate, Banner oder Transparente dürfen nicht angebracht werden. Derweil kann der FCN 30.000 Euro aus der Strafe für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zurückzuführen ist das Strafmaß auf mehrere Vorkommnisse: Sowohl beim Spiel in Braunschweig am 30. April als auch bei beiden Relegationsspielen gegen Eintracht Frankfurt am 19. und 23. Mai hatten FCN-Fans eine nicht unwesentliche Menge an Pyrotechnik gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Dauerkarten-Inhaber der gesperrten Bereiche können sich den Eintrittspreis anteilsmäßig zurückerstatten lassen. 

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