SCP gewinnt Rechtsstreit gegen Land Nordrhein-Westfalen

In einer Streitfrage um den Verdienstausfall eines Physiotherapeuten hat der SC Paderborn vor dem Verwaltungsgericht Minden Recht bekommen. Das Land Nordrhein-Westfalen muss dem Verein eine Entschädigung zahlen. Das geht aus dem am Dienstag zugestellten Urteil hervor.

Physiotherapeut konnte seiner Arbeit nicht nachgehen

Während der ersten Corona-Welle verordnete das Land eine häusliche Quarantäne für den Vereinsangestellten vom 13. bis 27. März 2020, woraufhin der SCP eine Lohnentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für diesen Zeitraum beantragte. Dieses Begehren lehnte die zuständige Landesbehörde mit der Begründung ab, dass der Betroffene im Homeoffice hätte arbeiten können, beispielsweise an der Erstellung von Trainingsplänen. Dieser Auffassung entgegnete der Mann, dass er untätig zu Hause saß und keinen telefonischen Kontakt zu den Spielern hatte. Die Trainingsplanung sei nicht seine Aufgabe gewesen, was ein Athletik-Trainer bestätigen konnte.

Das Gericht folgte den Schilderungen der Klägerseite und führte in der Urteilsbegründung aus: "Der Arbeitnehmer konnte aus nachvollziehbaren Gründe nicht wie geschuldet arbeiten. Leistung am Spieler habe er entgegen der Behauptung des Landes nicht erbringen können". Dem Zweitligisten steht nun eine Entschädigung des Verdienstausfalls von rund 1388 Euro, zuzüglich 1258 Euro Sozialabgaben zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Land kann in Berufung gehen.

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