Unsportliches Verhalten: Dynamo muss 45.000 Euro zahlen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Donnerstag aufgrund eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt. 

Banner und verbotene Kennzeichen

Konkret geht es um das Spiel gegen den FC St. Pauli am 31. August, als Dresdner Anhänger mehrere Banner mit verunglimpfenden und diskriminierenden Inhalten zeigten. Darüber hinaus trugen zwei Ordner im Zuschauerbereich T-Shirts mit verbotenen Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die SGD kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen und damit eine  mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.

Bleibt es bei dem Urteil, können aus der Summe bis zu 15.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Der Nachweis hierüber müsste Dynamo bis zum 30. Juni 2020 erbringen.

 

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