Verstoß gegen Anti-Doping-Richtlinien: SVW muss 18.000 Euro zahlen

Der SV Werder Bremen ist für ein Vergehen gegen die Anti-Doping-Richtlinien vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 18.000 Euro verurteilt worden. Einen Großteil davon muss Niclas Füllkrug zahlen, der für die Causa verantwortlich war.

Zeitliche Verzögerung als Hintergrund

Nach dem DFB-Pokal-Halbfinale gegen RB Leipzig wurde der SVW-Stürmer für die obligatorische Dopingkontrolle ausgewählt. Füllkrug begab sich damals jedoch mit einer zeitlichen Verzögerung von fünf Minuten in den Doping-Kontrollraum, weil er zuvor in die Kabine ging, um sich dort wegen seines gebrochenen Zehns behandeln zu lassen. Das stellt einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien dar.

"Wir haben das Urteil akzeptiert", berichtet SVW-Sportgeschäftsführer Frank Baumann auf der vereinseigenen Homepage und erklärte: "Niclas wollte sich natürlich nicht über geltende Dopingbestimmungen hinwegsetzen und hatte den Helfer des Dopingarztes auch gebeten, mit in die Kabine zu kommen. Da aufgrund der Corona-Situation aber nur ein Doping-Helfer zwei Spieler begleiten muss und der Doping-Helfer – trotz der Aufforderung von Niclas – nicht mit in die Kabine gekommen ist, kam es zu dieser Situation." Das DFB-Sportgericht sprach für diesen Fall nun eine Strafe von 18.000 Euro aus.

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