Werfen von Gegenständen: 8.000 Euro Strafe für Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Erzgebirge Aue zur Zahlung einer Geldstrafe von 8.000 Euro verurteilt. Grund dafür sind das Zünden von Pyrotechnik und das Werfen von Gegenständen in zwei Fällen: Während des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 2. November 2013 wurden aus dem Auer Zuschauerblock mehrmals Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Darüber hinaus wurden während der Partie bei Dynamo Dresden am 10. November 2013 aus dem Auer Zuschauerblock erneut Gegenstände in Richtung des Spielfeldes geworfen und zudem Pyrotechnik gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Für Erzgebirge Aue ist es die erste Geldstrafe der laufenden Saison. In der ligaweiten Strafentabelle steigen sie auf Rang drei ein.

Die Strafentabelle

 

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"