23.500 Euro! Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das DFB-Sportgericht verurteilte am Donnerstag die SG Dynamo Dresden zu einer Geldstrafe in Höhe von 23.500 Euro. Der Fußball-Bund ahndete das Fehlverhalten Dresdner Fans in zwei Fällen. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt.

Teil der Strafe auf Übeltäter umgelegt

Das Sportgericht beurteilte das Fehlverhalten in zwei Spielen. Das erste Vergehen fand am 18. August im DFB-Pokalspiel gegen den SV Rödinghausen statt. Dynamo-Fans öffneten während des Spiels unerlaubt eine Tür und betraten anschließend den Innenraum. Diese Aktion kostet dem Verein nun 20.000 Euro. Das zweite Vergehen datiert vom 26. August. Im Zweitliga-Heimspiel gegen den FC Heidenheim warf eine Person Gegenstände in den Innenraum. 3.500 Euro kostet dieses Vergehen. Da der Verein jedoch den Werfer feststellen konnte wird die Strafe auf diese identifizierte Person umgelegt. Die SGD hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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