DFB-Sportgericht: HSV für zwei Vorfälle verurteilt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Hamburger SV zu einer Geldstrafe in Höhe von 40.950 Euro verurteilt. Zugrunde liegen zwei Vorkommnisse in der 2. Bundesliga.

HSV für Banner bestraft

Im Februar traf der HSV im Berliner Olympiastadion auf Hertha BSC. Im Rahmen der Protestaktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen die Zuschauer aus dem Hamburger Block zwischen der 25. und der 27. Spielminute diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Das führte zu einer Unterbrechung der Partie für wenige Minuten - und mit Anpfiff wurden dann mindestens 25 Bengalische Feuer und fünf blaue Rauchtöpfe abgebrannt, zudem eine Leuchtrakete in Richtung Innenraum abgefeuert. Das Spiel musste erneut für drei Minuten unterbrochen werden, was zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.950 Euro führt.

Auch in der Zweitliga-Partie gegen die SV Elversberg schlug das Hamburger Publikum massiv über die Stränge, als ein gewaltverherrlichendes und menschenverachtendes Banner gezeigt wurde. Eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro wird deshalb gegenüber dem DFB-Sportgericht fällig. Insgesamt ergibt das eine Summe von 40.950 Euro, von denen der HSV bis zu 13.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen sowie präventive Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung verwenden kann. Ein Nachweis gegenüber dem DFB wird fällig. Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt.

Das könnte Sie auch interessieren

Auch interessant

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"