DFB-Sportgericht: Strafen für den HSV und Osnabrück im Pokal

An der Bremer Brücke trifft der Hamburger SV am heutigen Freitagabend (18.30 Uhr) auf den VfL Osnabrück. Zuvor werden beide Mannschaften vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe belegt. Insgesamt werden 20.400 Euro fällig.

Beide Vorfälle im DFB-Pokal

Eine Summe von 15.600 Euro muss der Hamburger SV für das unsportliche Verhalten seiner Anhänger im DFB-Pokalspiel gegen Rot-Weiss Essen zahlen. Beim 4:3-Sieg nach Verlängerung wurde geahndet, dass während und nach der Partie insgesamt 20 Bengalische Fackeln und sechs Rauchtöpfe von den HSV-Anhängern gezündet wurden. Ein Drittel, also bis zu 5.200 Euro, kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was gegenüber dem DFB nachzuweisen ist.

Auch der VfL Osnabrück erhält einen Bescheid für Vorkommnisse im DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Köln. Die Lila-Weißen zwangen den Bundesligisten in die Verlängerung, wo sich letztendlich der Favorit durchsetzte. Während der Partie wurden acht Bengalischer Feuer enzündet, was eine Strafe von 4.800 Euro zur Folge hat. Auch der VfL kann 1.600 Euro für weitere Maßnahmen verwenden. Beide Klubs haben ihrem jeweiligen Urteil bereits zugestimmt.

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