DFB-Urteil wegen Fanprotesten: Osnabrück legt Einspruch ein

Der VfL Osnabrück hat Einspruch gegen das Urteil des DFB eingelegt. Dieser hatte die Niedersachsen aufgrund mehrerer Fehlverhalten seiner Fans bestraft.

VfL sieht "Grundprinzipien ad absurdum geführt"

Nachdem das DFB-Sportgericht den VfL Osnabrück in einem Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 20.000 € (davon 6.500 € für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen) verurteilt hatte, hat der Verein nun offiziell Berufung gegen das Urteil eingelegt. Bereits in erster Instanz hat der Zweitligist den Anträgen des Kontrollausschusses des DFB bezüglich der Strafbeimessung nicht zugestimmt.

Der Verein erläuterte auf seiner Homepage ausführlich, dass er die Urteilsbegründung nicht akzeptieren könne, da er eine andere Sicht auf die Hintergründe und Form des Protests habe. Zudem könne er den Ausführungen des DFB auch mit Blick auf die Protestform nicht folgen. Auf der einen Seite spricht der DFB von grundsätzlicher Meinungsfreiheit und friedlichem Protest, auf der anderen Seite dürfe der reibungslose Spielbetrieb aber nicht gestört werden argumentierte der Verein. Dr. Michael Welling, kaufmännischer Geschäftsführer des VfL, äußerte sich folgendermaßen zu dem Sachverhalt: "Wenn friedliche Proteste zur Meinungsäußerung nicht stören dürfen, dann wird ein Grundprinzip ad absurdum geführt." Weiter führte er aus: "Dies entspricht in keiner Weise unserem Demokratie- und Rechtsverständnis, weshalb wir uns entschieden haben, auch gegen das Urteil des Sportgerichts Einspruch einzulegen." Sollte der Einspruch nicht fruchten, ziehen die Niedersachsen als letzte Instanz sogar den Gang vor ein ordentliches Gericht in Betracht: "Wir werden daher auch den Gang vor ordentliche Gerichte in Betracht ziehen, sollte die Sportgerichtsbarkeit des DFB hier nach Abwägung aller Argumente nicht zu einem anderen Urteil kommen als bislang."

Im Dialog gegen das Vorgehen des DFB steht der VfL Osnabrück nicht alleine da, sondern in enger Abstimmung mit weiteren Clubs, bei denen der DFB beziehungsweise seine Sportgerichtbarkeit großes Unverständnis hervorgerufen hat.

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