Einspruch abgelehnt: Osnabrück muss auf Ceesay verzichten

Die Drei-Spiele-Sperre von Osnabrücks Assan Ceesay bleibt bestehen. Das ist das Ergebnis der mündlichen Verhandlung zwischen dem VfL Osnabrück und dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes, nachdem der Klub n erster Instanz noch Einspruch eingelegt hatte.

Foul an Carlson

Im Aufsteigerduell mit dem Karlsruher SC wurde Assan Ceesay des Platzes verwiesen, vorausgegangen war ein unabsichtlicher Tritt des Winter-Neuzugangs gegen den Kopf seines Gegenspielers - bei einem Klärungsversuch nach einem Eckball erwischte der Stürmer Dirk Carlson mit voller Wucht am Kopf.

Das erste Urteil des DFB-Sportgerichts besagte eine Sperre über drei Spiele, dagegen legte der VfL Einspruch ein. Nun aber steht fest: Von der Entscheidung rückt das Sportgericht nicht ab.

"Um den verletzten Spieler gekümmert"

"Die Sperre liegt im untersten Bereich des Strafrahmens für die Fälle, bei denen der Gegenspieler durch einen Tritt am Kopf getroffen und verletzt wurde, so dass er ausgewechselt werden musste", erklärt Sportgerichts-Vorsitzender Hans E. Lorenz nach der mündlichen Verhandlung zwischen Verein und DFB. Der Urteilssprechung wurde bereits hinzugefügt, dass Ceesay minutenlang während der Behandlungspause bei Carlson blieb.

Das Sportgericht erkannte den guten Willen an: "Dem Spieler Assan Ceesay wurde zugute gehalten, dass der Tritt unabsichtlich erfolgt ist und er sich in fairer Weise um den verletzten Gegenspieler gekümmert hat." Dennoch wird Ceesay dem VfL frühestens in der Partie gegen Arminia Bielefeld am 13. März wieder zur Verfügung stehen.

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