Fall Vuskovic: DFB-Gericht weist Befangenheitsantrag zurück
Im noch laufenden Verfahren gegen den unter Dopingverdacht stehenden Innenverteidiger Mario Vuskovic hat der Hamburger SV am Dienstag einen Rückschlag hinnehmen müssen. Wie das Sportgericht des DFB mitteilte, wurde ein Befangenheitsantrag des Zweitligisten gegen einen der Gutachter abgelehnt.
DFB sieht keine Gründe für ein Misstrauen
Weil Jean-Francois Naud, einer der Gutachter im vermeintlichen Dopingfall um Mario Vuskovic, für die gleiche Arbeitsgruppe der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA arbeitet wie Sven Voss, seines Zeichens Leiter des Doppinglabors in Kreischa, das die positive Probe des Hamburger Innenverteidigers analysiert hatte, war dem Kanadier vom Zweitligisten Befangenheit vorgeworfen worden. Das Sportgericht unter Vorsitz von Stefan Oberholz folgte dieser Sichtweise allerdings nicht und wies den Vorwurf am Dienstag letztlich zurück.
"Es liegen keine Gründe vor, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des abgelehnten Sachverständigen zu begründen", ließ der DFB in einer Mitteilung verlauten. Die "Prüfung und Bewertung einer Analyse zum Nachweis von körperfremden Epo kann weltweit nur von wenigen entsprechend qualifizierten und analytisch erfahrenen Wissenschaftlern vorgenommen werden" weshalb es nicht zu beanstanden sei, dass sich Experten in entsprechenden Arbeitsgruppen austauschen würden.
Bei Vuskovic war in einer Dopingprobe vom 16. September 2022 körperfremdes Erythropoetin (Epo) gefunden worden. Die B-Probe Mitte Dezember hatte den positiven Befund bestätigt, weshalb der 21-jährige Kroate am 15. November im Rahmen einer einstweiligen Verfügung schließlich vom DFB-Sportgericht vorläufig gesperrt worden war. Der nächste Verhandlungstag ist derzeit für den 10. März angesetzt.