Hansa legt Einspruch gegen Geldstrafe ein: Verhandlung am 7. Dezember

Der F.C. Hansa Rostock hat Einspruch gegen die am 24. November durch das DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafe in Höhe von 97.300 Euro eingelegt.

Sechs Vorfälle geahndet

Damit kommt es nun zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht, die am kommenden Dienstag um 13 Uhr beginnt. Geleitet wird die Sitzung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Hansa war wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, zwei davon in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 97.300 Euro belegt worden. Die Zuschauer-Vorkommnisse resultierten aus den Spiele gegen den FC Schalke 04 am 25. September, bei Holstein Kiel am 2. Oktober und gegen den SV Sandhausen am 17. Oktober.

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