DFB stimmt zu: HSV-Fans dürfen einmalig Pyrotechnik abbrennen

Wird das eine Revolution im deutschen Fußball? Nachdem der Hamburger SV einen Antrag zum kontrollierten Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion stellte, erhielt der Klub vom DFB nun eine einmalige Ausnahme-Genehmigung. Vor dem Zweitliga-Spiel gegen den Karlsruher SC am kommenden Samstag darf gezündelt werden.

Zehn Rauchtöpfe

Kaum ein Spieltag vergeht in Fußball-Deutschland, an dem in irgendeinem Stadion nicht der Griff zur Pyrotechnik erfolgt. Auch die HSV-Fans zündelten beim Spiel in Bochum am Montag nicht zum ersten Mal in dieser Saison. Der Hamburger SV will dem unerlaubten Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen entgegenwirken - und reichte bei der Kommission "Prävention & Sicherheit & Fußballkultur" des DFB einen entsprechenden Antrag ein. Nachdem auch die behördlichen Genehmigung durch die zuständigen Stellen in Hamburg vorlagen, bewilligte der DFB nun den Antrag. Ein Novum in Deutschland.

Demnach darf der HSV vor dem Spiel gegen Karlsruhe einmalig "zehn Rauchtöpfe außerhalb der Zuschauerbereiche unter Aufsicht einer Fachfirma kontrolliert abbrennen". Diese Rauchtöpfe werden im "Innenraum zwischen Spielfeld und Nordtribüne" gezündet. Ein Pyrotechniker wird die Aktion vor Ort begleiten und auch die zehn beteiligten Fans fachmännisch einweisen. Feuerlöscher und Löscheimer stehen zur Verfügung, zudem wird hinter jedem Fan ein Ordner stehen, heißt es. Bei widrigen Wetterbedingungen am Spieltag muss die Aktion von der Feuerwehr vor Ort final freigeben und kann daher unter Umständen auch noch abgesagt werden.

HSV haftet bei Schäden

Generell gilt laut dem DFB aber weiterhin, dass keine Pyrotechnik ins Stadion gebracht werden darf. Gleichzeitig besteht aber die Möglichkeit, "für behördlich genehmigte Feuerwerke oder ähnliche Veranstaltungen, die von einer Fachfirma durchgeführt werden, eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen." Eine solche könne aber nur dann erteilt werden, "wenn die Haftung und Verantwortung für den kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik zweifelsfrei vom Veranstalter selbst übernommen werden."

Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist zudem, dass "die zuständige Veranstaltungsbehörde eine derartige Vorführung genehmigt und der Heimverein sich zu seiner Verkehrssicherungspflicht für den Fall eines Schadens-Ereignisses bekennt." Am Samstag haftet der HSV als Veranstalter. Jeder zukünftige Antrag unterliege daher auch weiterhin der Einzelfallprüfung. Die Erlaubnis für die Partie am Samstag soll ein Test sein, ob Fans über diesen Weg auf das unkontrollierte Abbrennen von Pyrotechnik verzichten. Bei positivem Verlauf scheint es nicht ausgeschlossen, dass der DFB demnächst noch weitere Ausnahmeregelungen ausspricht.

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