Rechtsstreit um Krankentagegeld: Badstuber verklagt Krankenkasse

Holger Badstuber zieht vor Gericht. Dort will der ehemalige Nationalspieler eine Summe in Höhe von 28.575 Euro von seiner Krankenkasse einklagen, die ihm bislang wegen einer Vertragsklausel verweigert wurde.

Profi-Fußballer mit Auslandsklausel

Wer eine Krankentagegeld-Versicherung hat, der kann im Krankheitsfall mögliche Einkommensausfälle ausgleichen oder mindern. Für einen Fußballspieler mit der Verletzungshistorie eines Holger Badstubers sicherlich keine schlechte Wahl, solch eine Zusatzversicherung abzuschließen. Doch im Vertrag zwischen dem ehemaligen Nationalspieler und seiner privaten Krankenkasse soll es laut "sport1"-Informationen eine Klausel geben, wegen der Badstuber nun vor das Münchener Landgericht zieht: Weil sich der Fußball-Profi in einem Krankheitszeitraum im Ausland befand, verwehrte die Krankenkasse ihm Zahlungen in Höhe von 28.575 Euro.

Badstuber mit FCB unterwegs

In diesem Fall sieht der Vertrag vor, dass ein Zahlungsanspruch entfiele - sehr zum Missfallen von Holger Badstuber, für den es immerhin um eine Zeitspanne geht, in der er noch beim FC Bayern München unter Vertrag stand und damit durchaus die ein oder andere Auslandsreise erlebte. Von Mitte September 2014 bis Anfang Januar 2015 fiel Badstuber wegen eines Sehnenrisses aus, zum Jahreswechsel befand er sich mit dem FCB zwölf Tage im Ausland - dasselbe wiederholte sich zwischen Februar und April 2016, wo sich der 30-Jährige 15 Tage trotz Sprunggelenksverletzung im Ausland befand. Der Prozess zwischen der Krankenkasse und Badstuber, der sich durch die Auslands-Klausel benachteiligt fühle, sollte am Donnerstag mit einer mündlicher Verhandlung starten. Aus gerichtsinternen Gründen wurde der Start nun allerdings auf den 1. Oktober verschoben.

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