SVS-Einspruch: Machmeiers Strafe reduziert

SVS-Präsident Jürgen Machmeier wurde am 10. September zu vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Nach dem Einspruch des 58-Jährigen wurde die Strafe um 1.000 Euro reduziert.

Reduzierung wegen Ehrenamt

Fristgerecht hatte Jürgen Machmeier gegen die ihm persönlich verhängte Strafe vom DFB-Sportgericht Einspruch erhoben. Der Präsident des SV Sandhausen wurde dafür verurteilt, dass er sich nach der DFB-Pokalniederlage gegen Borussia Mönchengladbach unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann verhalten habe. Ursprünglich wurde von Machmeier eine Zahlung von 5.000 Euro verlangt, obwohl der DFB-Kontrollausschuss bereits 6.000 Euro im Strafantrag forderte. Stattdessen müsse der SVS-Präsident nun aber nur noch 4.000 Euro zahlen, weil er das Amt am Hardtwald lediglich "ehrenamtlich ausübt und keine Einnahmen darüber generiert". Auch gegen das zweite Urteil kann Machmeier binnen 24 Stunden erneut Einspruch erheben.

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