Verstoß gegen Hygienekonzept kostet Aue 15.000 Euro

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Erzgebirge Aue wegen Verstößen gegen das DFL-Hygienekonzept zu einer Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro verurteilt. Die ausgesprochene Strafe bezieht sich auf unerlaubte Feierlichkeiten am Rande der Zweitliga-Partie gegen Hannover 96. 

Torte zum Vereinsjubiläum

Anfang des Monats gab es im Süden Sachsens einen Grund zum Feiern: Der FC Erzgebirge Aue wurde 75 Jahre alt. Problem an der Sache: Feierlichkeiten mit mehreren Teilnehmern sind in Zeiten der Corona-Pandemie eine schlechte Idee. Entsprechende Verbote verankerten DFB und DFL auch in ihrem Hygienekonzept, welchem die Klubs verpflichtet sind. Da sich am 6. März im Rahmen des Zweitligaspiels gegen Hannover gleich mehrere Personen aus dem FCE-Umfeld über die geltenden Bestimmungen hinwegsetzten und auf den Tribünen sowie im VIP-Bereich des Erzgebirgsstadions zusammenfanden, bittet der DFB den Verein nun zur Kasse.

Unter anderem sei das Anschneiden einer Torte, die ein Sponsor anlässlich des Jubiläums bereitgestellt habe, unzulässig gewesen, sodass der Klub 15.000 Euro zahlen muss. "Die strikte Einhaltung des Hygienekonzepts ist zwingende Grundlage zur Infektionsvermeidung und zur Sicherung des Spielbetriebs. Im Urteil wurde berücksichtigt, dass die Veranstaltungsleitung sich bemüht hatte, darauf hinzuwirken, dass das Hygienekonzept eingehalten wird und Feierlichkeiten zu den anstehenden Jubiläen verhindert werden. Leider wurde dieses Bemühen vielfach unterlaufen", begründete Hans E. Lorenz, Vorsitzender des Sportgerichts, das Urteil in einer Verbandsmitteilung.

Bereits der zweite Verstoß

Negativ habe sich hingegen ausgewirkt, dass in Aue bereits zum zweiten Mal gegen die Hygienevorschriften verstoßen wurde. Schon zum Heimspiel gegen Düsseldorf hatten sich im Januar 40 bis 50 FCE-Fans auf den Tribünen zusammengefunden. Eigentlich waren die Anhänger eingeteilt gewesen, um bei möglichen Schneefällen Räumarbeiten vornehmen zu können. Der DFB verurteilte den Verein anschließend zur Zahlung von 4.000 Euro. Gegen das neueste Urteil kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch eingelegt werden.

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