Pyrotechnik: 6.000 Euro Geldstrafe für den VfR Aalen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfR Aalen zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Grund dafür war das unsportliche Verhalten der eigenen Anhänger. So wurde kurz vor Beginn des DFB-Pokal-Spiels beim TSV 1860 Rosenheim am 3. August 2013 im Aalener Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus wurde in der 69. Minute des Zweitliga-Heimspiels gegen den 1. FC Köln am 27. September 2013 ein Feuerzeug aus dem Zuschauerblock der Gastgeber in den Kölner Strafraum geworfen. Zudem wurden unmittelbar vor Anpfiff des Zweitliga-Auswärtsspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 22. Dezember 2013 zwei Bengalische Feuer im Aalener Zuschauerblock abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Die Strafentabelle

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