Fall Vuskovic: Drei Berufungen wurden fristgerecht eingelegt

Im Dopingfall von Mario Vuskovic kam das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu dem Urteil, dass der Innenverteidiger für zwei Jahre gesperrt werden soll. Fristgerecht gingen drei Berufungen gegen den Schuldspruch ein. Neben dem Spieler und der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) ist auch der DFB-Kontrollausschuss beteiligt.

"Um alle Optionen offenzuhalten"

Unmittelbar nach dem Urteil des DFB-Sportgerichts war bereits klar, dass der Hamburger SV nach Absprache mit Vuskovics Anwälten in Berufung gegen die zweijährige Sperre gehen würden, die wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Anti-Doping-Richtlinien verhängt wurde. Kurz darauf kündigte auch die NADA an, dass sie in nächster Instanz auf eine höhere Sperre plädieren wolle. Mit dem DFB-Kontrollausschuss hat eine dritte Partei nun innerhalb der Frist ihre Berufung gegen das Urteil eingelegt.

"Im Laufe des weiteren Verfahrens könnten womöglich neue Informationen und Fakten zutage treten. Um sich diesbezüglich alle Optionen offenzuhalten, hat der Kontrollausschuss ebenfalls Berufung eingelegt", verkündet Vorsitzender Dr. Anton Nachreiner in einer Mitteilung des DFB. Längst ist ein Grundsatzstreit über die Epo-Analytik ist ausgebrochen, nachdem körperfremdes Erythropetin (Epo) in geringen Mengen beim Abwehrspieler nachgewiesen wurde.

Begründungen bis Ende April einreichen

Bei allen Beteiligten ist weiterhin Geduld gefordert. "Das DFB-Bundesgericht gewährt zunächst einmal allen Berufungsführern Zeit bis Ende April, um die erforderlichen Berufungsbegründungen einzureichen", kündigt Bundesgerichts-Vorsitzender Achim Späth den Zeitrahmen an, in dem sich der Fall fortsetzen wird. Außerdem heißt es: "Voraussichtlich in zwei Wochen wird das Gremium zudem über den Antrag der Verteidigung entscheiden, das Verfahren vor dem DFB-Bundesgericht vorerst ruhen zu lassen, bis der ebenfalls von der Verteidigung angerufene Internationale Sportgerichtshof, kurz CAS, über die Zulassung der auch dort eingereichten Berufung entschieden hat."

Auch Vuskovic muss damit weiter warten. Der Innenverteidiger darf nach wie vor nicht am Trainingsbetrieb seines Vereins oder auch anderen Klubs teilnehmen. Zuletzt hielt sich der 21-Jährige mit einem Individualtrainer in der Heimat fit, verkündete über die sozialen Netzwerke: "Ich werde mich davon nicht brechen lassen und bis zum Ende kämpfen, um die Wahrheit zu beweisen."

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