Insgesamt 15.900 Euro: DFB-Sportgericht verurteilt FCM und BTSV
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Strafen gegen die Aufsteiger aus Braunschweig und Magdeburg ausgesprochen. Die Eintracht wurde direkt in zwei Fällen für das Abbrennen von Pyrotechnik besträft, während beim FCM tumultartige Szene im Heimspiel gegen Hannover im Fokus standen.
Ärger wegen Leuchtrakete im Familienblock
Der 1. FC Magdeburg muss eine Strafe in Höhe von 7.500 Euro zahlen, weil während der Partie gegen Hannover 96 zu Auseinandersetzungen und Schlägereien im Innenraum gekommen war. Aus dem Gästebereich waren zuvor gezielt Leuchtraketen in den Magdeburger Familienblock geschossen worden, wie das Sportgericht festhält. Daraufhin kletterten Anhänger aus beiden Lagern über die Seitenbanden und Absperrgitter, bis zu 15 Personen waren beteiligt. Ein massives Einschreiten der Polizei verhinderte Schlimmeres, dennoch flogen Fahnenhalter und -stangen sowie Werbebanden zwischen den Parteien umher. Weil der FCM mehrere Täter ermitteln konnte, wich das DFB-Sportgericht von einer höheren Strafe ab. Der Kontrollausschuss hatte vorher mindestens 15.000 Euro beantragt.
BTSV für zwei Vorfälle verurteilt
Bei Eintracht Braunschweig wurden wiederum zwei Fälle des unsportlichen Verhaltens der BTSV-Anhänger geahndet. So wurden beim Auswärtsspiel bei Holstein Kiel mindestens zehn Bengalische Feuer kurz nach Anpfiff abgebrannt, während im Heimspiel gegen den 1. FC Nürnberg in der 79. Spielminute sowohl Nebeltöpfe und auch Blinker entzündet wurden. Insgesamt summiert sich dadurch eine Strafe in Höhe von 8.400 Euro. Beide Klubs haben den jeweiligen Urteilen bereits zugestimmt.